Solarparks bieten eine Bandbreite an Vorteilen – sowohl für die Energiewende als auch Investoren, Gemeinden und Privatpersonen. Für Eigentümer von Freiflächen bietet sich hier eine besonders attraktive Möglichkeit der Investition: die Verpachtung Ihres Landes für den Bau von Solarparks.
Doch welche Flächen sind besonders geeignet dafür, mit Photovoltaik-Freiflächenanlagen ausgestattet zu werden? In diesem Beitrag stellen wir Ihnen verschiedene Flächentypen vor, die sich optimal für Solarparks eignen, und erklären, welche Besonderheiten bei den genannten Freiflächen gelten.
Photovoltaikanlagen in der Nähe von Autobahnen und Bahnstrecken
Der Gesetzgeber hat auf Bundesebene die Möglichkeit geschaffen, dass entlang von Autobahnen und Bahnstrecken die Nutzung von Solarenergie in jedem Bundesland eingesetzt werden kann. Durch diese Neuregelung wird die Fläche entlang von Autobahnen, die bisher für eine Vergütung infrage kam, um etwa 127% erhöht, da sie von 220m Breite auf 500m Breite wächst. Auch entlang von Schienenwegen gilt der Richtwert von 500 m beidseitig.
Die Kommunen entscheiden im Rahmen ihrer Flächennutzungsplanung über die Umsetzung der Projekte. Insbesondere entlang von Autobahnen und Bahnstrecken sollten die Kommunen jedoch dem Klimaschutzziel und den Erweiterungsmöglichkeiten folgen und diese Gebiete als Solarpark ausweisen.
Benachteiligte Gebiete
Landwirtschaftliche Flächen, welche sich schwer bewirtschaften lassen, gelten als benachteiligte Gebiete und werden im EU-Recht geregelt. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2017) knüpft hieran an.
Aktuell sind rund 50 % der landwirtschaftlichen Flächen als benachteiligte Gebiete ausgewiesen. Beim Platzieren von PV-Freiflächenanlagen können diese Flächen jetzt besonders genutzt werden. Dazu gehören primär Gebiete mit besonders schwierigen geografischen oder klimatischen Bedingungen. In diesen Gebieten ist die Bodenqualität schlechter oder den Landwirten fällt die Bewirtschaftung schwerer, etwa an Berghängen.
Das EEG enthält besondere Förderregelungen für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien in benachteiligten Gebieten. Dazu gehören insbesondere höhere Vergütungen für Strom.
Konversionsflächen
Konversionsflächen sind ehemals genutzte, brachliegende Flächen, die zukünftig wieder genutzt werden sollen. Beispiele für Konversionsflächen sind Flächen, die heute für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen genutzt werden, aber früher von der Armee, Handwerkern oder Industrie genutzt wurden (ehemalige Industrie- und Gewerbeflächen, außer Betrieb genommene Güterbahnhöfe oder Flughäfen, brachliegende Bergbaugebiete, stillgelegte Fabrikareale etc.)
Photovoltaikanlagen, die auf solchen brachliegenden Flächen errichtet werden, erhalten eine Einspeisevergütung. Es sollte jedoch vor Nutzung der Fläche geprüft werden, ob der Standort für eine PV-Anlage vom EEG als solche auch anerkannt wird. Die Umnutzung solcher Flächen stellt Gemeinden vor verschiedene Herausforderungen. Dazu gehören technische, rechtliche und planerische Aspekte, sowie mögliche Kosten für Erschließungs- und Umbaumaßnahmen, Rückbaumaßnahmen, Kampfmittelbeseitigung oder Bodenverunreinigungen.
Böden mit geringer Bedeutung gemäß Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodenSchG)
Im Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodenSchG) wird empfohlen, eine bodenbezogene Rangfolge bei der Standortauswahl zu berücksichtigen. Vom Menschen deutlich überprägte Böden ohne landwirtschaftliche Nutzung wie versiegelte Flächen, Halden, Deponien, Konversionsflächen usw. sollten vorrangig für den Bau von Anlagen genutzt werden. Acker- und Grünlandflächen sollten gemieden, oder nur mit geringem bis mittlerem Erfüllungsgrad genutzt werden. Auf diese Weise sollen Trinkwasser- und Hochwasserschutz, die Erzeugung von Lebensmitteln oder die Archivfunktion der Böden trotz des Ausbaus der Solarenergie gewährleistet bleiben.
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Solarparks bieten eine ausgezeichnete Möglichkeit, ungenutzte oder minderwertige Flächen sinnvoll zu nutzen und mithilfe von Photovoltaik zur Energiewende beizutragen. Sie sind Eigentümer von Flächen in der Nähe von Autobahnen und Bahnstrecken, benachteiligte Gebiete, Konversionsflächen oder Böden mit geringer Bedeutung gemäß BBodenSchG? Dann kontaktieren Sie uns noch heute, um aus Ihren ungenutzten Flächen eine wahre Geldanlage zu machen.